Altersbeschränkung
Der Einlass ist ab 16 Jahren.
Grundsätzlich gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes!
Garderobe
Eine Garderobe ist vorhanden. Es wird nur ein Kleidungsstück pro Bügel aufgenommen. Auch Regenschirme und Handtaschen müssen getrennt abgegeben werden. Verliert ein Gast die Garderobenmarke, so wird das Kleidungsstück erst am Ende der Veranstaltung nach eindeutiger Identifizierung und Aufnahme der Personalien ausgehändigt.
Eingangskontrolle
Das Kontroll- und Ordnungspersonal ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände (Taschen, Jacken, Rucksäcke etc.). Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder sich der Untersuchung nicht unterziehen wollen, dürfen das Gelände der Veranstaltung nicht betreten. Große Taschen, Rucksäcke, Koffer und Regenschirme dürfen nicht mitgeführt werden und sind nach der Kontrolle an der Garderobe abzugeben.